Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
GGV20.6.2024
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ermöglicht es, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes effizient zu nutzen und zu teilen. Mit dem neuen Solarpaket 1, das seit dem 16. Mai 2024 in Kraft ist, wurde dieses Konzept gesetzlich verankert. Ursprünglich aus Österreich stammend, soll GGV auch in Deutschland die Nutzung von Solarenergie in Mehrfamilienhäusern vereinfachen.
Effiziente Energieversorgung für Gemeinschaftsgebäude
Mit dem neuen Gesetz "Solarpaket 1" wird die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) von Solarstrom gesetzlich geregelt. Dieses Modell bietet erhebliche Vorteile und Nutzen für Mieter und Vermieter, wodurch alle Beteiligten sowie die Umwelt profitieren.
Technische und wirtschaftliche Aspekte
Ortsgebundene Nutzung:
Der erzeugte Solarstrom wird ausschließlich von den Bewohnern oder Gewerbeeinheiten des Gebäudes genutzt. Dies bietet den Vorteil, dass alle Beteiligten von einer kostengünstigen und zuverlässigen Stromversorgung profitieren. Der zusätzlichen Reststrombedarf wird weiterhin durch den externen Stromversorger lückenlos gewährleistet Durch diese direkte Nutzung des Solarstroms werden Energiekosten gesenkt und die Unabhängigkeit von schwankenden Strompreisen erhöht.
Messsysteme:
Die präzise viertelstündliche Messung des Stromverbrauchs erfolgt über intelligente Messsysteme, die von einer Zertifizierungsstelle geprüft und zugelassen sind. Diese Systeme gewährleisten eine genaue Erfassung und Auswertung des Energieflusses. Sie messen kontinuierlich die erzeugte und verbrauchte Energie sowie die Einspeisung ins öffentliche Netz. Die Daten werden in Echtzeit an den Messstellenbetreiber übermittelt, der sie zur Abrechnung und Überwachung der Anlageneffizienz verwendet. Diese Systeme tragen zur Transparenz und Fairness bei, da alle Energieflüsse genau dokumentiert und analysiert werden.
Gebäudestromliefervertrag:
Betreiber von Solaranlagen schließen mit den Bewohnern Gebäudestromlieferverträge ab. Diese gesetzliche Voraussetzung bietet Mietern eine rechtliche Absicherung bezüglich der Belieferung und der Preise des Solarstroms. Somit sind Mieter durch diese Regelung vor unvorhergesehenen Kosten geschützt und können von den stabilen und transparenten Vertragsbedingungen profitieren.
Abrechnung:
Die Abrechnung wird vom Messstellenbetreiber durchgeführt, der den viertelstündlich gelieferten Solarstrom vom Gesamtstromverbrauch abzieht. Dies gewährleistet eine transparente und gerechte Kostenverteilung. Der Vorteil dieser Methode liegt darin, dass der Solarstrom direkt dem jeweiligen Verbrauch zugeordnet wird, wodurch eine exakte und faire Verrechnung erfolgt. Bewohner profitieren von reduzierten Stromkosten, da der selbsterzeugte Solarstrom günstiger ist als der Bezug von externen Anbietern. Vermieter profitieren von einer gesteigerten Attraktivität ihrer Immobilien, da niedrige Nebenkosten ein wichtiges Kriterium für viele Mieter sind.
Einspeisevergütung:
Nicht genutzter Solarstrom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Dies schafft eine zusätzliche Einnahmequelle für Anlagenbetreiber, wodurch die Wirtschaftlichkeit der Investition in eine Solaranlage weiter erhöht wird. Durch die Einspeisevergütung wird sichergestellt, dass kein erzeugter Solarstrom ungenutzt bleibt, was sowohl die Rentabilität steigert als auch zur Stabilisierung des öffentlichen Stromnetzes beiträgt.
Batteriespeicher und deren Nutzung:
Batteriespeicher bieten die Möglichkeit, den am Tag erzeugten Solarstrom zu speichern und in den dunklen Tageszeiten wieder an die Nutzer abzugeben. Dies bringt den Vorteil, dass die Unabhängigkeit von Netzstrompreisen weiter erhöht wird, was zu zusätzlichen Kosteneinsparungen führt. Durch die Nutzung von Batteriespeichern kann der Eigenverbrauch maximiert und die Effizienz der Solaranlage gesteigert werden.
Vorteile für Mieter und Vermieter
Mieter:
- Kosteneinsparungen: Durch die Nutzung von Solarstrom sinken die Stromkosten.
- Umweltfreundlichkeit: Nutzung von erneuerbaren Energien trägt zur Reduktion von CO2-Emissionen bei.
Vermieter:
- Attraktivität und Wertsteigerung: Immobilien mit Solarstromversorgung sind attraktiver für Mieter und steigern den Immobilienwert.
- Nachhaltigkeit: Beitrag zur Umweltfreundlichkeit und Einhaltung der Klimaziele.
Fazit
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) bietet erhebliche Vorteile für alle Beteiligten und fördert die Nutzung von Solarenergie in Mehrfamilienhäusern. SunVersum Projektentwicklung GmbH ist Ihr bester Ansprechpartner, wenn es um die neue gemeinschaftliche Gebäudeversorgung geht. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – egal ob Mieter oder Vermieter. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail.