Förderprogramm: Bis zu 10.200€-Unterstützung für Ihre Photovoltaikanlage
Förderprogramm7.9.2023
Bis zu 10.200 Euro Unterstützung für diese Solarstromlösung:
Ab Ende September wird ein frisches Förderprogramm der KfW eingeführt.
Demnach sollen Personen, die Elektrofahrzeuge besitzen und in eigenen Häusern wohnen, vom Staat eine Finanzhilfe erhalten können, vorausgesetzt sie entscheiden sich dafür, eine Kombination aus Wallbox (Ladestation für E-Autos), einer Photovoltaikanlage und einem Stromspeicher zu installieren.
Wesentlich ist, bei der Beantragung die richtige Reihenfolge zu beachten.
Im September ist geplant, ein integriertes Förderprogramm für die Förderung von Elektromobilität und Strom von Solaranlagen in privaten Wohnhäusern einzuführen.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) betonte, dass die Initiative auf die Nutzung von selbst erzeugtem Strom für Elektroautos abzielt.
Er fügte hinzu, dass die Verbindung von Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern und Ladestationen in eigenen Wohnhäusern, die von den Bewohnern genutzt werden, ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zuverlässigen Energieversorgung ist.
Das kombinierte Förderpaket wird ab dem 26. September 2023 verfügbar sein und kann eine finanzielle Unterstützung von bis zu 10.200,- € einbringen, wie das Ministerium bekannt gab.
Das verfügbare Budget beträgt 500 Millionen Euro im Gesamten.
Die höchste Fördersumme wird gemäß den Informationen nur gewährt, wenn der Akku des Elektrofahrzeugs für das Entladen freigegeben ist, was ein bidirektionales Gesamtsystem ermöglicht. In diesem Fall kann der Akku als Teil einer Reserve dienen, aus der bei Bedarf Strom ins Netz zurückfließen kann oder im eigenen Haushalt genutzt wird. Ohne diese Option beträgt die maximale Fördersumme 9.600 Euro.
Zunächst sollte der Antrag auf Förderung bei der staatlichen KfW-Bank digital eingereicht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Genehmigung der Förderung VOR der Bestellung der Komponenten erfolgen muss.
Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Förderung nicht für einzelnen Komponenten gewährt wird.
Alle drei Komponenten müssen brandneu sein und von einem Fachunternehmen installiert werden.
Diese Förderung gilt ausschließlich für bestehende selbstgenutzte Wohnimmobilien und nicht für Neubauten.
Darüber hinaus muss ein rein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug entweder vorhanden oder verbindlich bestellt sein.
Die Möglichkeit, diese Förderung mit anderen Förderungen zu kombinieren, ist eingeschränkt.
Sowohl die KfW als auch das Ministerium erläutern, dass die Unterstützung aus festgelegten Pauschalbeträgen besteht.
Zum Beispiel wird die Förderung für den Erwerb und die Installation nur dann gewährt, wenn:
- ein E-Auto in Besitz oder verbindlich bestellt ist
- das Objekt vom Antragsteller bereits bewohnt ist
- Ladestation mind. 11 kW
- PV-Anlage mind. 5 kWp
- Speicher mind. 5 kWp installiert oder bestellt werden sollen
Nicht gefördert werden:
- Immobilien, die noch gebaut werden oder zur Vermietung ausstehen sollen
- Ferienwohnungen/Wochenendhäuser und Eigentumswohnungen
Stellen wir hier ein Beispiel mit den kleinstmöglichen Komponenten mit Pauschalförderbeträgen veranschaulicht dar:
Anschaffung:
- Wallbox 800 €
- PV-Anlage 12.000 €
- Speicher 6.000 €
Gesamtaufwand € 18.800
Fördersumme:
- Wallbox -600 €
- PV-Anlage -3.000 €
(600 € / kWp) - Speicher -1.250 €
(250 € / kWh)
Gesamtfördersumme -4.850 €
Schlussrechnung:
- Anschaffungskosten 18.800 €
alle drei Komponenten - Fördersumme -4.850 €
- Eigenanteil 13.950 €
So hätten wir die Möglichkeit bei einem Maximalbeispiel die 10.200 Euro Förderung zu erhalten:
- Wallbox (bidirektional) 1.200 €
- PV-Anlage 10 kWp 6.000 €
- Speicher 12 kWh 3.000 €
Gesamtfördersumme 10.200 €
Bei einer Anlage mit den drei Komponenten zu einem Gesamtanschaffungspreis von 38.200 Euro und einer Fördersumme von maximal 10.200 Euro haben wir einen Eigenanteil von nur 28.000 Euro!
Informationen auch ersichtlich direkt bei der KfW-Website: